Rechtzeitig auf Sommerreifen wechseln
07.04.2015

Mit 15. April endet die Winterreifenpflicht und es wird auch langsam wärmer in der Nacht. Deshalb sollten Sie rechtzeitig auf Sommerreifen wechseln um erhöhten Benzinverbrauch und Verschleiß der Winterreifen zu vermeiden.

Mit dem Wechsel auf Sommerreifen sollte nicht zu lange warten. Denn Winterreifen und Sommerreifen haben unterschiedliche Gummimischungen die auf die Temperaturen und Fahrbahnverhältnisse der jeweiligen Jahreszeit abgestimmt sind. Wenn die Straßen eis- und schneefrei sind und die Temperaturen auch in der Nacht konstant über 7 Grad Celcius liegen können Sie auf die Sommerreifen wechseln. Außer Sie werden in den nächsten Wochen noch in die Berge oder kältere Regionen fahren. Denn bei niedrigeren Temperaturen haben Sommerreifen eine geringere Bodenhaftung da die Gummimischung durch die niedrigen Temperaturen härter wird. Die gängige Praxis Winterreifen die in der nächsten Saison zu wenig Profiltiefe hätten im Sommer weiterzufahren, ist aus Sicherheitsgründen nicht empfehlenswert.

Warum Sie rechtzeitig auf Sommerreifen wechseln sollten:

  • Winterreifen verschleißen bei hohen Außentemperaturen schneller
  • Der Kraftstoffverbrauch steigt durch den höheren Reifenabrieb
  • Der Bremsweg ist mit Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen um bis zu 10 Prozent höher als mit Winterreife
  • Das Fahrverhalten in Kurven wird besonders bei schwer beladenen Fahrzeugen bei zunehmenden Plusgraden schwammig

Lassen Sie beim Wechsel auf die Sommerreifen in Ihrer AUTO MOBIL Meisterwerkstatt auch die Räder wuchten. Denn durch unrunden Lauf der Räder kommt es zu ungleichmäßigem Reifenabrieb und damit höherem Verschleiß der Reifen und Fahrwerkslager. Auch die Stoßdämpfer werden übermäßig belastet und der Fahrkomfort verringert sich. Die Unwucht der Räder beeinträchtigt auch die Fahrsicherheit da die Reifenhaftung reduziert wird, was die Traktion, den Bremsvorgang und die Steuerung des Autos verschlechtert.

Unser Tipp: Wenn sie nach Italien mit dem Auto auf Urlaub fahren gilt ab 15. Mai für bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen Fahrverbot bis 14. Oktober. Betroffen sind M+S Winterreifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q. Außerdem darf bei Reifen ab der Klasse R der Geschwindigkeitsklasse nicht unter dem im Typenschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen.

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