Tipp: gültiges Pickerl für den Urlaub
26.05.2015

Wenn Sie mit dem Auto auf Urlaub fahren, überprüfen Sie ob Ihr Pickerl demnächst abläuft. Denn in manchen europäischen Ländern wird die Einreise mit einem abgelaufenen Pickerl verweigert und es drohen hohe Strafen.

Die §57a-Überprüfung wird im Alltag meistens Pickerl genannt. Dabei wird von der Werkstatt, in gesetzlich vorgeschriebenen Abständen, die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges überprüft.

Beim Pickerl werden folgende Elemente des Autos überprüft:

Das Jahresservice ersetzt das Pickerl nicht. Denn bei der §57a-Überprüfung wird ein Prüfbericht ausgestellt. Werden schwere Mängel festgestellt, darf aufgrund von gesetzlichen Vorschriften kein neues Pickerl ausgestellt werden, bis alle Mängel behoben wurden.

Die Pickerl-Überprüfung ist zum ersten Mal drei Jahre nach der Erstanmeldung, die nächste Überprüfung nach zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. In Österreich gibt es außerdem sogenannte Toleranzfristen. Deshalb können Sie die Überprüfung für das neue Pickerl bereits einen Monat bevor es abläuft in Ihrer Werkstatt machen lassen. Spätestens vier Monate nachdem das Pickerl abgelaufen ist, muss eine Überprüfung in der Werkstatt durchgeführt werden und ein neues Pickerl ausgestellt werden. Der Zeitpunkt wann das Pickerl abläuft ist immer Monat und Jahr der Erstzulassung des Autos. Deshalb hat es keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung wenn Sie das Pickerl ein Monat vor Ablauf oder bis zu vier Monate nach dem Ablaufen machen lassen.

Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, wird die Toleranzfrist in einigen europäischen Ländern nicht anerkannt. Wenn das Pickerl abgelaufen ist wird die Einreise verweigert und es drohen hohe Strafen. Auch in Österreich drohen bis zu 2.180 Euro Strafe wenn Sie mit einem abgelaufenen Pickerl fahren. Wenn Sie einen Unfall verursachen und dieser auf einen Fehler zurück zu führen ist, der bei der Pickerl-Überprüfung entdeckt worden wäre, können Fahrzeuglenker und Fahrzeugbesitzer zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn Sie demnächst mit dem Auto auf Urlaub fahren, schauen Sie rechtzeitig nach wann Ihr Pickerl abläuft und machen Sie sich rechtzeitig einen Termin in Ihrer AUTO MOBIL Meisterwerkstatt aus.

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